Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über häufig genutzte Fördermöglichkeiten für Auslandsstudienaufenthalte.
Erasmus+ Förderung
(Allgemeines zu Auslandsstudium, Blended Intensive Programmes & Auslandspraktikum)
Für folgende Mobilitäten können Studierende eine Erasmus+ Förderung beantragen:
- Auslandsstudium (Langzeitmobilität): 1 Semester an einer Erasmus Partnerhochschule
- Kurzzeitmobilität: 5-30 Tage im Kontext eines Blended Intensive Programmes an einer Erasmus Partnerhochschule
- Praktikum im europäischen Ausland. Graduierte können ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum an ihren Studienabschluss anschließen.
Erasmus+ Programmländer
Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Erasmus+ Partnerländer
Alle anderen Länder gelten als Erasmus+ Partnerländer.
Ab 1. Juni 2023 gilt auch Großbritannien als Erasmus+ Partnerland.
Erasmus+ Mittel für Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländer sind begrenzt, da nur ein kleiner Teil des Gesamtbudgets für Mobilitäten in Nicht-Programmländer vorgesehen ist.
Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Auslandsstudiums an einer Partnerhochschule in einem der Erasmus+ Partnerländer können nur dann absolviert werden, wenn eine Erasmus-Kooperation mit der jeweiligen Partnerhochschule vorliegt und noch ausreichende Erasmus+ Mittel für Mobilitäten in Partnerländer vorhanden sind. Die Höhe des Erasmus+ Zuschusses wird jährlich von der Österreichischen Nationalagentur Erasmus+ festgesetzt und richtet sich nach den Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder. Die Beantragung und Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgen über das FH-Service International Office. Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der Verfügbarkeit der vorhandenen Erasmus+ Mittel.
Erasmus+ Zuschusshöhen
Jede*r Studierende kann pro Studienzyklus (Bachelor, Master) bis zu 12 Monate lang für Studienaufenthalte (Lang- und Kurzzeitmobilitäten) und/oder Praktika mit Erasmus+ gefördert werden. Dementsprechend sind grundsätzlich auch mehrere Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studienzyklus möglich.
Detailinfos zu den Zuschusshöhen, sowie Prioritäten bei der Vergabe finden Sie in den eCampus-Kursen (Auslandsstudium, Blended Intensive Programmes und Auslandspraktikum).
Top-ups: Zusätzlich zum Erasmus+ Zuschuss können weitere finanzielle Förderungen beantragt werden:
- Green Travel: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen
- Fewer Opportunities für Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit stattdessen eine Inklusionsunterstützung beantragen.
Zusätzlich zur Erasmus+ Förderung bietet die Europäische Kommission kostenlose Online-Sprachtests und Sprachkurse für Erasmus-Studierende an, die dabei unterstützen sollen, die Sprachkenntnisse (Unterrichts- oder Arbeitssprache, Landessprache) zu verbessern.
Mehr Infos:
Erasmus+ Studienaufenthalt
Studierende, die ein Auslandsstudium an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen absolvieren, können um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über das FH-Service International Office.
Erasmus-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren. Free Movers und Studierende, die an Partnerhochschulen studieren, die nicht am Erasmus+ Programm teilnehmen, können keinen Erasmus+ Zuschuss beantragen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: Niamh Jones, International Office
Weitere Infos: Outgoing Students > Erasmus/Joint Study
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)
Studierende, die ein Blended Intensive Programme (BIP) an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen absolvieren, können um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über das FH-Service International Office.
Erasmus-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren.
Informationen dazu, welche Blended Intensive Programmes im jeweiligen Studienjahr angeboten werden und ob jene für Ihren Studiengang passend sind, finden Sie am eCampus bzw. auf unserer BIP Website.
Aufenthaltsdauer: 5-30 Tage (physischer Aufenthalt) + virtueller Teil (beide Teile sind verpflichtend zu besuchen)
Wichtig: Blended Intensive Programmes, die von der FH St. Pölten gehostet (in-house) werden, sind nicht förderwürdig. Lokale Studierende sind dennoch herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
Information und Bewerbung: Mariam Moshiasvili, outgoingstudents@fhstp.ac.at
Weitere Infos:
Erasmus+ Praktikumsaufenthalt
Studierende, die ein Auslandpraktikum (Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum) von mindestens 2 bis 12-monatiger Dauer im europäischen Ausland absolvieren, können im FH-Service International Office um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: Mariam Moshiasvili, outgoingstudents@fhstp.ac.at
Weitere Infos: Auslandspraktikum
Swiss-European Mobility Programme
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum an einer Partnerhochschule)
Die Schweiz nimmt nicht mehr am Erasmus-Programm teil. Studienaufenthalte von Studierenden österreichischer Hochschulen an den Schweizer Partnerhochschulen werden durch das "Swiss-European Mobility Programme" mit monatlich ca. CHF 2000,– pro Semester (Währungsrechner) gefördert. Praktika, die direkt an einer Schweizer Hochschule stattfinden, werden mit monatlich CHF 420,– (Währungsrechner) gefördert. Die Auszahlung dieser Stipendien erfolgt direkt über die Schweizer Hochschulen.
Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfenbezieher*innen
(Auslandsstudium)
Studienbeihilfenbezieher*innen können bei Absolvierung eines Auslandssemesters "Auslandsbeihilfe" bei der Studienbeihilfenbehörde Wien beantragen.
Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie
- das Formular "SB-AS1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)" der Studienbeihilfenbehörde aus und schicken es gemeinsam mit der
- "Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums" (erhalten Sie vom FH-Service International Office der FH St. Pölten)
an die Studienbeihilfenbehörde Wien.
Mehr Infos und Infos zur Höhe der Auslandsbeihilfe finden Sie hier.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Bachelorstudiums sind, können die Auslandsbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Das Antragsformular für die Auslandsbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Studienbeihilfenbehörde Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsbeihilfe seitens der Studienbeihilfenbehörde aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.
Seit dem Studienjahr 2019/20 können Erasmus-Studierende gleichzeitig Erasmus+ Zuschuss und Auslandsbeihilfe beziehen. Bei einer Statusänderung ist umgehend das FH Service International Office per E-Mail zu informieren.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten muss das Formular "SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)" unterschrieben an die Studienbeihilfenbehörde Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).
Auslandsstipendien der Bundesländer
Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Das Land Niederösterreich vergibt Auslandsstipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2019 durchgängig in Niederösterreich haben und ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum im Bachelor- bzw. Master-Erststudium absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert.
Antragstellung ganzjährig ausschließlich nach dem Aufenthaltsende!
Frist: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes.
Weitere Topstipendien-Förderschienen für Auslandsaufenthalte:
- Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland (für Master-Studierende)
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Sonderstipendium Exzellenz für Studium und Forschungsaufenthalte im Ausland
- Bachelor-/Masterstudium im Ausland
- Auslandsaufenthalt währen des PhD-Studiums
Mehr Infos: www.topstipendien.at
ARGE Donauländer Stipendium
(Auslandsstudium, Auslandspraktikum & internationale Vorhaben)
Studierende können eine Förderung (bis zu EUR 1.000,–) für Auslandsaufenthalte im Kontext von Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Kultur und Verwaltung beantragen.
Gefördert werden In- und Outgoing Mobilitäten ab einer Dauer von ca. zwei Wochen bis max. sechs Monaten für Auslandsstudium, Auslandspraktikum und internationale Tätigkeiten in den oben genannten Bereichen. Stipendien können auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und des Hauptwohnsitzes in einer Mitgliedsregion der Arbeitsgemeinschaft Donauländer vergeben werden. Das Alterslimit liegt im Allgemeinen bei 35 Jahren.
Einreichfristen: 15. April und 15. September
Mehr Infos
Stipendien anderer Bundesländer
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Andere Bundesländer vergeben ebenfalls Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z.B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des OeAD.
Marshallplanstipendium für Technik-Studierende in den USA
(Auslandsstudium & Forschungsaufenthalte)
Technik-Studierende, die ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Studium oder einen Forschungsaufenthalt an einer Universität/Forschungsinstitut in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben.
- Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,-
- Die Nominierung erfolgt im FH-Service International Office. Vor der Nominierung müssen Studierende ein Forschungskonzept vorlegen.
Fristen für die Anmeldung und Einreichung des Research Papers beim FH-Service International Office: 15. April (für Auslandsaufenthalte im Wintersemester), 15. Oktober (für Auslandsaufenthalte im Sommersemester).
Mehr Infos
E-Mail-Anfrage
Anleitung für die Bewerbung für ein Marshallplan-Stipendium: siehe eCampus.
FKTG-Stipendium für Studierende der Technik
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkulation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt.
Mehr Infos
Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademiker*innen. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beim Stipendienfonds beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.
Mehr Infos finden Sie hier.
Reisestipendien des Fördervereins der FH St. Pölten GmbH
(Auslandsstudium)
Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten GmbH vergibt Reisestipendien für Outgoing-Studierende, die im Rahmen des Joint Study Programms ein Auslandssemester an einer Partneruniversität außerhalb Europas (in Argentinien, China, Mexiko, Russland, Singapur, Südkorea und in den USA) absolvieren oder absolviert haben.
Anhand der Qualität der Bewerbungsdokumente entscheidet eine Jury, welche Studierenden ein Reisestipendium erhalten. Es werden jährlich 2-5 Reisekostenzuschüsse zu je EUR 1.000 vergeben.
Weitere Infos finden Sie im Study Abroad Handbook am eCampus.