Erklärung zur Barrierefreiheit

Die FH St. Pölten ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige der auf der Website eingebundenen Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Weiter wird in wenigen Fällen keine inhaltlich identische Alternative zu Video/Audio zur Verfügung gestellt. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 (Audiodeskription oder Medienalternative) nicht erfüllt.

Auf der Startseite wird darüber hinaus das WCAG Erfolgskriterium 2.2.1 (Zeiteinteilung anpassbar) nicht erfüllt. Dies liegt an Videos, die in Dauerschleife im Banner abgespielt werden.

Wir planen alle Videos sukzessive um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden im Regelfall zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

Teilweise wird das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. Hier handelt es sich um eine Richtlinie, die Orientierung erleichtern bzw. die Beziehung zwischen Elementen besser nachvollziehbar machen soll. Dies geschieht hauptsächlich, wenn für User unterschiedliche Landmarks nicht unterscheidbar sind. Wir bemühen uns, dieses Problem in Zukunft zu beheben.

An wenigen Stellen werden Links nur durch Farbe identifiziert, was dem WCAG Erfolgskriterium 1.4.1 (Benutzung von Farbe) widerspricht. Teilweise wird auch das WCAG Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) noch nicht erfüllt. Diese Probleme sollen beide in Kürze behoben werden. Zusätzlich ist in manchen Fällen das WCAG Erfolgskriterium (Bilder eines Textes) nicht erfüllt.

Auf vielen Seiten wird das WCAG Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) nicht erfüllt, da es noch keine Option gibt, um wiederholte Inhalte zu überspringen. Dieses Problem soll zukünftig durch die Einbindung von Sprungmarken behoben werden. Weiter ist auch die Reihenfolge der markierten Links bei der Navigation mit Tabulator-Taste nicht logisch. Dies widerspricht dem WCAG Erfolgskriterium 2.4.3 (Fokus-Reihenfolge). Auch das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck im Kontext) ist teils nicht erfüllt, wenn der gleiche Link-Text für unterschiedliche Ziele verwendet wird.

Bisher wird auch das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Fokus sichtbar) nicht erfüllt, sodass eine Navigation über die Tastatur erschwert wird, da das Element im Fokus nicht hervorgehoben wird. Dieses Problem soll in Kürze behoben werden.

Das WCAG Erfolgskriterium 3.3.2 (Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen) wird immer nicht erfüllt. Ein bekanntes Problem ist hier, dass das Eingabe-Feld für die E-Mail-Adresse bei der Newsletter-Anmeldung im Footer keine sichtbare Beschreibung enthält, die den Zweck des Eingabefeldes erklärt. Dieses Problem soll in Kürze behoben werden.

Das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) ist teilweise nicht erfüllt. Dies tritt auf, wenn bei iframes die Beschreibung fehlt, bei WAI-ARIA Attributen, die die gleichen Eigenschaften wie die HTML-Elemente haben, auf das es angewandt wurde (überflüssige WAI-ARIA Attribute) und wenn die WAI-ARIA-Rollen nicht der Funktion des Elements entsprechen. Das WCAG Erfolgskriterium 4.1.1 (Syntaxanalyse) ist immer dann nicht erfüllt, wenn eine Element-ID nicht eindeutig ist. Wo bekannt, soll dies in Kürze gelöst werden.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind zumeist gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für aktuelle PDF-Dokumente diese Dokumente wird auf die Erfüllung dieser Kriterien geachtet.

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Live-Videos sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der FH St. Pölten liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden exemplarisch die Startseite, eine Übersichtsseite, der Newsroom, eine News, ein Event und ein Studiengang. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. September 2020 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an website@fhstp.ac.at mit dem Betreff "Barrierefreiheit". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren