Die FH St. Pölten fördert den offenen Zugang zu Wissen und unterstützt daher die Veröffentlichung von Open Access Publikationen. Die FH St. Pölten unterstützt ihre Mitarbeiter*innen in Open Access Belangen bei der Finanzierung, der Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium sowie bei rechtlichen Fragen bezüglich Lizenzen.
Die aktuelle Version der Open Access Richtlinie der FH St. Pölten finden Sie hier: Open Access Richtlinie
Gold Open Access und Green Open Access
Gold Open Access (sofort Open Access) und Green Open Access (später Open Access) sind die beiden Hauptwege des Open Access Publizierens.
- Beim Gold Open Access wird durchs Zahlen einer Article Processing Charge (APC) sichergestellt, dass der Artikel ohne Zusatzkosten sofort weltweit verfügbar ist.
- Unter Green OA versteht man die Zweitveröffentlichung oder Selbstarchivierung von wissenschaftlicher Literatur in einem institutionellem oder fachspezifischen Repositorium (unter Beachtung der Konditionen des betreffenden Verlags, welche man über SHERPA/RoMEO abrufen kann).
- Hybrid Open Access ist eine Mischform von goldenem und grünem Open Access.
Die drei Hauptwege zum Open Access Publizieren von wissenschaftlichen Zeitschriftenartikeln sind in der untenstehenden Grafik dargestellt:
Grafik: Fostering open science, Quelle: http://www.dcc.ac.uk/blog/fostering-open-science
Vorteile von Open Access
- Verfügbarkeit der eigenen wissenschaftlichen Arbeit für die gesamte wissenschaftliche Community
- Verbesserte Sichtbarkeit und dadurch steigende Zitationszahlen
- Freier Zugang zu den Arbeiten von KollegInnen weltweit
- Mehr wissenschaftlicher Austausch und mehr Feedback
- Bessere Weiterverwendbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse
- Mehr Verwertungsrechte (und damit eine größere Gestaltungsfreiheit) verbleiben bei den AutorInnen.
- Geringere Abhängigkeit von Verlagen und mehr Transparenz und Wettbewerb im wissenschaftlichen Publikationswesen
- Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu den Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung
Was sind freie Lizenzen?
Urheberrechtlich geschützte Werke unterliegen den so genannten Urheberpersönlichkeitsrechten sowie den Verwertungsrechten. Im Gegensatz zu den Persönlichkeitsrechten sind die Verwertungsrechte übertragbar (§ 24 UrhG (1)) . Man unterscheidet die Werknutzungsbewilligung (nicht-ausschließliches Recht zur Werknutzung) und das Werknutzungsrecht (ausschließliches Recht zur Werknutzung). In Verlagsverträgen werden meist Werknutzungsrechte eingeräumt, damit hat auch der Urheber/die Urheberin selbst keine Verwertungsrechte mehr.
Mit einer freien Lizenz räumt der Autor/die Autorin den NutzerInnen eine Werknutzungsbewilligung ein. Inhalte unter einer freien Lizenz bleiben weiterhin urheberrechtlich geschützt, dürfen aber im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen genutzt werden.
Was ist Creative Commons?
Um die juristisch eindeutige und korrekte Formulierung der Lizenzbestimmungen freier Lizenzen zu gewährleisten, wurde 2001 die Organisation Creative Commons gegründet. Die Lizenzen, die von Creative Commons entwickelt wurden und frei zur Verfügung stehen, ermöglichen es dem Autor/der Autorin, den NutzerInnen je nach Bedarf bestimmte Verwertungsrechte im Rahmen einer Werknutzungsbewilligung einzuräumen, beispielsweise die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung oder die Weiterverarbeitung.
Woran erkenne ich eine Creative Commons (CC) Lizenz?
Dokumente mit einer Creative-Commons-Lizenz weisen auf der Titelseite zumeist das Logo der jeweilige Lizenz sowie einen Texthinweis auf den Lizenztyp und einen Link zum vollständigen Lizenztext auf.
Beispiel: This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/.
Welche Creative Commons (CC) Lizenzen gibt es?
Es gibt insgesamt sechs verschiedene Lizenzen, die sich aus vier unterschiedlichen Modulen zusammensetzen. Die vier Module sind:
- BY: Namensnennung (attribution) - Der Name des Urhebers muss genannt werden.
- NC: Nicht-kommerziell (non-commercial) - Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
- ND: Keine Bearbeitung (no derivatives) - Das Werk darf nicht verändert werden.
- SA: Weitergabe unter gleichen Bedingungen (share alike) - Das Werk muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden.
Daraus ergeben sich folgende sechs Lizenzen:
- CC BY: Namensnennung
- CC BY-SA: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
- CC BY-NC: Namensnennung, nicht kommerziell
- CC BY-NC-SA: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen
- CC BY-NC-ND: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung
Mehr Information zu den einzelnen Lizenzen sowie die Links zu den Kurzfassungen und juristischen Langfassungen finden Sie
hier.
Was sind die Vorteile einer CC-Lizenz?
Der größte Vorteil für den Urheber/die Urheberin ist die möglichst weite Verbreitung seines/ihres Werkes. Werke unter einer CC-Lizenz sind im Netz frei auffindbar, damit erhöht sich die Sichtbarkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit zitiert wird. Außerdem hat der Urheber/die Urheberin mit Vergabe einer bestimmten CC-Lizenz die Entscheidung und Kontrolle darüber, was mit dem Werk geschehen darf. Der Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin ist neben der freien Zugänglichkeit der Werke das Wissen darum, welche Rechte genau eingeräumt werden und welche nicht. Beide Seiten profitieren dadurch von einer hohen Rechtssicherheit.
Wie kann ich verhindern, dass gegen die Bedingungen meiner CC-Lizenz verstoßen wird?
Auch im Rahmen der CC-Lizenzen ist eine Klage wegen Urheberrechtsverstoßes möglich. Damit unterliegen CC-lizenzierte Werke dem gleichen Rechtsschutz wie Werke, die vollumfänglich urheberrechtlich geschützt sind.
Wie kann ich meine Publikation unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen?
Voraussetzung ist zunächst, dass es sich um ein „Werk“ im gesetzlichen Sinne handelt, also um eine „eigentümliche geistige Schöpfung“ (§ 1 UrhG), so dass das Urheberrecht Anwendung findet. Darüber hinaus müssen Sie RechteinhaberIn an dem Werk sein: Sie müssen der Urheber/die Urheberin sein und dürfen die Verwertungsrechte nicht abgegeben haben, beispielsweise an einen Verlag. Co-AutorInnen sind ebenfalls MiturheberInnen und müssen der Lizenzierung mit einer CC-Lizenz zustimmen.
Treffen diese Voraussetzungen zu, können Sie Ihr für Ihr Werk einen CC-Lizenz vergeben. Die Lizenzvergabe erfolgt, indem Sie das Logo der jeweiligen Lizenz und den dazugehörigen Textvermerk einschließlich dem Link zur Lizenz in Ihr Dokument einfügen.
Auf der Website von Creative Commons finden Sie Hilfe zur Wahl einer Lizenz sowie die Logos zum Download.
Wie zitiere ich eine CC-lizenzierte Publikation korrekt?
Die CC-Lizenz muss ebenso wie UrheberIn und Titel angegeben werden. Bei einer Printpublikation reicht die Nennung der Lizenz, bei einer Online-Publikation ist zusätzlich der Link zur Lizenz einzufügen. Wurde das Werk bearbeitet, ist auch dies kenntlich zu machen.
Da es für die CC-Lizenzen vor der aktuellen Version 4.0 länderspezifische Versionen gab, die auf die jeweiligen Landesgesetze abgestimmt waren, ist bei CC-Lizenzen bis zur Version 3.0 auch das entsprechende Länderkürzel anzugeben.
Beispiel für ein Literaturzitat:
- AutorIn, Titel. In: Journal Name 12 (2012), 12-24, DOI: 10.1016/beispiel.2012.12.024, CC BY-NC-ND 3.0
Beispiel für ein Bildzitat:
Unter „Fake Journals“ und „Predatory Publishing“ werden unseriöse Geschäftsmodelle von Verlagen und Zeitschriften verstanden, die den AutorInnen Geld für nicht erbrachte Leistungen verrechnen. Qualitätskontrollen wie z. B. Peer Review finden, wenn überhaupt, nur mangelhaft statt. Eine zuverlässige Langzeitverfügbarkeit der Artikel ist nicht gewährleistet. Oft werden WissenschaftlerInnen ohne deren Zustimmung als HerausgeberInnen genannt. Neben Fake Journals gibt es auch Fake Conferences.
Fake Journals lassen sich meist nicht anhand einzelner Charakteristika eindeutig identifizieren. Es ist immer eine Zusammenschau mehrerer Merkmale nötig. Dies kann auch nicht eine qualitative inhaltliche Evaluierung ersetzen. Es wird empfohlen, im Internet regelmäßig zu überprüfen, ob Sie ohne Ihr Wissen und Ihre Zustimmung als HerausgeberIn einer Zeitschrift genannt werden.
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Tipp
Mithilfe folgender Tools können Sie überprüfen, ob es sich um ein seriöses oder ein Predatory Journal handelt:
- Im Directory of Open Access Journals DOAJ werden nur jene Open Access Journals aufgenommen, die anhand zahlreicher Kriterien überprüft wurden.
- Die Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) führt eine Liste seriöser Open-Access-Verlage, die nach einem strengen Review Prozess als Mitglieder aufgenommen und regelmäßig auf die Einhaltung der erforderlichen Qualitätskriterien überprüft werden.
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Seit 2016 bzw. 2017 besteht dank Konsortialverträgen der Kooperation E-Medien Österreich/KEMÖ, die Möglichkeit, kostenfrei Open Access Artikel in Zeitschriften des Springer bzw. Emerald Verlags zu publizieren.
Einzellösungen für andere Verlage können nach Absprache mit den Projektverantwortlichen bzw. Vorgesetzten getroffen werden. Das Angebot hinsichtlich vergünstigen Open Access Publikationsmöglichkeiten an der FH St. Pölten befindet zur Zeit sich im Aus- und Aufbau.
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Tipp
Bei Detailfragen hinsichtlich Open Access Publikationsmöglichkeiten können Sie sich gerne an Jonas Kerschner wenden. |
Association for Computing Machinery (ACM)
Die Association for Computing Machienery (ACM) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben für den Zeitraum 2022-2024 erstmals eine eine Open-Access-Vereinbarung geschlossen, es handelt sich hierbei um einen unlimited Read&Publish-Vertrag. Berechtigte AutorInnen der teilnehmenden Einrichtungen haben neben dem lesenden Zugriff auf ACM-Zeitschriften auch die Möglichkeit bei ACM ohne zusätzliche Gebühren Open Access zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2022–31.12.2024
Elsevier / ScienceDirect
Das Abkommen mit Elsevier bietet einreichenden (Submitting) Corresponding Authors der teilnehmenden Institutionen die Möglichkeit, in über 1.800 Hybrid-Zeitschriften (ausgenommen Cell Press Hybrid) ohne zusätzliche Gebühren Open Access zu publizieren.
Weitere Infos zum OA Agreement
Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2026
Frontiers
Das Publikationsabkommen mit dem Gold-OA-Publisher Frontiers ermöglicht ForscherInnen der FH St. Pölten das unkomplizierte Open Access Publizieren in den rund 60 Journals des Verlags. Zusätzlich zu den vereinfachten Publikationsworkflows profitiert die FH St. Pölten durch den im Abkommen festgelegten nationalen Rabatt für Open-Access-Publikationsgebühren von 10 %. Durch das Abkommen können bei FWF-Projekten die anfallenden article processing charges vom FWF übernommen werden. Die Liste der Journals findet man hier:
Frontiers OA Journals
Institute of Electrical and Electronics Engineeres Inc. (IEEE)
Das Institute of Electrical and Electronics Engineeres Inc. (IEEE) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben für den Zeitraum 30.11.2021-31.12.2024 eine erstmalige Vereinbarung eines Read&Publish-Abkommens abgeschlossen. Das Abkommen, das mit Unterstützung des FWF und AT2OA2 zustande gekommen ist, ermöglicht teilnehmenden Einrichtungen neben dem lesendem Zugriff auf Inhalte von IEEE die Hybrid- als auch Gold-Open-Access-Publikation in IEEE-Zeitschriften.
Laufzeit: 30.11.2021–31.12.2024
International Water Association (IWA) Publishing
Die International Water Association (IWA) und die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) haben mit 01.01.2022 eine dreijährige Vereinbarung geschlossen, die die Lizenzierung von IWA-Inhalten mit der Möglichkeit in diesen Open Access zu publizieren, kombiniert.
Informationen zum Workflow fürs Einreichen von Artikeln findet man hier: IWA Publication Workflow
Laufzeit: 01.01.2022–31.12.2024
Multidisciplinary Digital Publishing Institute (MDPI)
Der Verlag MDPI, die Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) und der FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) haben mit 01.01.2019 eine neue Gold-Open-Access-Vereinbarung geschlossen. Dieses Abkommen ermöglicht es österreichischen WissenschaftlerInnen der am Konsortium teilnehmenden Einrichtungen, ihre Artikel in über 190 Gold-Open-Access-Fachzeitschriften des Verlages mittels vereinfachtem Workflow und institutioneller Kostenabwicklung zu publizieren.
Laufzeit: 01.01.2019–31.12.2024
Oxford University Press (OUP)
Die KEMÖ, unter Teilnahme das Fachhochschule St. Pölten und Oxford University Press (OUP) haben ein Drei-Jahres Read and Publish Übereinkommen unterzeichnet. Teil des Übereinkommens ist ein unlimitiertes Open Access Publizieren in OUP hybrid und reinen Open Access Journals mittels eines vereinfachten Workflows und einer institutioneller Kostenabwicklung.
Laufzeit: 01.01.2023–31.12.2025
Sage
SAGE und KEMÖ haben einen neuen Read & Publish-Vertrag mit einer Laufzeit von 2023 bis 2025 abgeschlossen. Autor:innen können in Hybrid Journals welche die Bibliothek der Fachhochschule St.Pölten subskribiert ohne zusätzliche Gebühren Open Access publizieren. Zudem wird auf Publikationen in Gold-Open-Access Journals ein über die Laufzeit hinweg ansteigender Rabatt gewährt.
Laufzeit: 01.01.2023–31.12.2025
Springer Compact
Springer und KEMÖ haben das Lizenzmodell SpringerCompact von 2024 bis 2026 erneuert. SpringerCompact verbindet die Nutzung von Inhalten auf SpringerLink mit der Möglichkeit, Open Access zu publizieren. Neben dem lesenden Zugriff auf über 2.000 Springer-Zeitschriften und können berechtigte Autor:innen der teilnehmenden Einrichtungen in über 2.000 Subskriptionszeitschriften ohne zusätzliche Gebühren Open Access publizieren.
Laufzeit: 01.01.2024–31.12.2026
Für ihre kostenpflichtigen Open Access-Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften stehen ForscherInnen der FH St. Pölten zwei Publikationsfonds zur Zahlung von Artikelngebühren (Article Processing Charges, APC) zur Verfügung. Damit Mittel aus den Publikationsfonds genutzt werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
FWF Open Access-Pauschale
Ab dem 1.1.2024 ändert sich die Abrechnung von Open-Access-Publikationskosten von referierten Publikationen (Zeitschriftenartikel, Sammelbandbeiträge, o.Ä.), die gänzlich oder nur teilweise aus FWF-geförderten Projekten hervorgehen. Diese bisher direkt vom FWF finanzierten Publikationskosten werden fortan von der Campusbibliothek St. Pölten über die FWF Open Access-Pauschale abgewickelt.
Bitte wenden Sie sich bereits vor der Einreichung eines Manuskripts, welches aus FWF geförderten Projekten entstammen, an die Campusbibliothek (Bibliothek@fhstp.ac.at // Jonas.Kerschner@fhstp.ac.at), um sicherzustellen, dass die für eine Finanzierung erforderlichen Kriterien der FWF Open Access Policy erfüllt werden.
Rückerstattungen sind nicht möglich. Rechnungen müssen direkt von der Campusbibliothek bezahlt werden.
Förderkriterien:
- Corresponding author ist Angehörige*r der Fachhochschule St. Pölten
- Das Journal ist ein im DOAJ eingetragenes Gold- oder Diamond OA Journal
oder
- Die Fachhochschule St. Pölten hat ein aufrechtes transformatives OA Verlagsabkommen
- CC BY Lizenz ist verpflichtend
Open-Access-Veröffentlichungen aus FWF geförderten Projekten müssen die Lizenz CC BY aufweisen (nicht compliant sind andere CC-Lizenzen wie z.B. CC BY-NC oder CC BY-ND).
- FWF Acknowledgement ist verpflichtend
Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
- Für Englische Publikationen: „This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.“
- Für Publikationen auf Deutsch: „Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“
Open Access Fond der FH St. Pölten
- Der Autor/die Autorin ist
- in einem aufrechten Dienstverhältnis mit der FH St. Pölten, wobei die Affiliation/Zugehörigkeit = FHSTP gilt
- corresponding author der betreffenden Publikation
- Die Publikation ist ein Beitrag in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift und erfüllt folgende Qualitätskriterien:
- Bei Publikation in einer Open Access Zeitschrift (Gold Open Access):
Listung der Zeitschrift im Directory of Open Access Journals (DOAJ)
- Bei Publikation in Subskriptionszeitschriften (Hybrid Open Access):
Die Zeitschrift ist ein wissenschaftliches Journal mit Peer Review. (Prüfung der Zeitschrift erfolgt über die FH-Bibliothek).
- Wenn Publikationsgebühren bereits durch Drittmittel (z. B. FWF) abgedeckt sind, erfolgt keine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds der FH St. Pölten. Nähere Infos zur Refundierung von Publikationskosten durch den FWF erhalten Sie hier.
- Die Open Access-Publikation erfolgt unter Anwendung einer Creative Commons-Lizenz, idealerweise unter einer CC BY Lizenz (Namensnennung).
- Vorhanden Mittel werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip vergeben. Mittel können nicht reserviert, nicht rückwirkend und nicht für bereits bezahlte Gebühren in Anspruch genommen werden.
- Mittel aus dem Publikationsfonds der FH St. Pölten können nur für die Übernahme von Publikationsgebühren (Article Processing Charges/APCs) verwendet werden. Eine Kostenübernahme anderer oder zusätzlicher Gebühren wie beispielsweise Kosten für Farbdruck (color in print charges) ist nicht möglich.
- Die Höchstgrenze beträgt EUR 2.200,–. Der Betrag richtet sich nach Höhe der Artikelgebühren. Bei einem Rechnungsbetrag von über EUR 2.200,– brutto werden maximal EUR 2.200,– pro Publikation vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.
Ablauf der Mittelvergabe
- Sie kontaktieren die FH-Bibliothek, welche prüft, ob eine Kostenübernahme durch den Publikationsfonds erfolgen kann. Im positiven Fall erhalten Sie zusätzlich Informationen zur Rechnungsabwicklung.
- Bei einem Rechnungsbetrag von maximal EUR 2.200,– brutto kann der Publikationsfonds die gesamten Kosten übernehmen.
- Bei einem Rechnungsbetrag von über EUR 2.200,– brutto werden maximal EUR 2.200,– vom Publikationsfonds übernommen. In diesem Fall ersuchen wir um eine Bestätigung per E-Mail, welche Kostenstelle mit dem Differenzbetrag belastet werden darf.
- Die Bearbeitung der Rechnung wird zur Gänze von der FH-Bibliothek übernommen. Im Fall einer Kostenbeteiligung veranlasst die FH-Bibliothek die interne Weiterverrechnung des Differenzbetrags an die genannte Kostenstelle.
- Ihr Artikel erscheint Open Access unter einer Creative Commons-Lizenz.
In Übereinstimmung mit den von Open Access Network Austria (OANA) ausgesprochenen Empfehlungen zum wissenschaftlichen Publikationsbetrieb und der öffentlich zugänglichen, international registrierten Abrufbarkeit von mit öffentlichen Mitteln finanzierten Publikationen stellt die Fachhochschule St. Pölten einen Publikationsserver (auch Institutionelles Repositorium genannt) namens Phaidra zur Verfügung.
Der Publikationsserver Phaidra bietet die Möglichkeit der:
- zentralen, digitalen Langzeitarchivierung von wissenschaftliche Publikationen, Forschungs- sowie Jahresberichten, Forschungsdaten, Konferenzbeiträgen und Hochschulschriften (Bachelor-/Master-/Diplomarbeiten)
- Open Access-Zweitveröffentlichung von wissenschaftlichen Forschungsoutput unter Berücksichtigung von Verlagsverträgen
- zentralen Suche und Nutzung der hochgeladenen Dokumente unter Berücksichtigung der Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Urheberrechten, Sperrfristen oder -vermerken
Hier geht es zu unserem Publikationsservice Phaidra