Nostrifizierung bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Studiums durch die Kollegiumsleitung einer Fachhochschule im Wege eines Verwaltungsverfahrens.
Nach erfolgter Nostrifizierung (Bescheid) kann der*die Berechtigte
- den entsprechenden inländischen akademischen Grad führen und
- ist zur Ausübung jener Berufe berechtigt, welche in Österreich den entsprechenden Studienabschluss erfordern.
An der FH St. Pölten kann derzeit für folgende Studien ein Antrag auf Nostrifizierung bei der Kollegiumsleitung eingebracht werden:
- Physiotherapie (Bachelor)
- Diätologie (Bachelor)
- Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor)
- Soziale Arbeit (Bachelor)
Ein Antrag auf Nostrifizierung eines an einer ausländischen (Fach-)Hochschule absolvierten Studienabschlusses setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend
- für die Berufsausübung oder
- für die Fortsetzung der Ausbildung
der Antragsteller*in in Österreich erforderlich ist.
Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach der Zurückziehung bei Kollegiumsleitungen anderer Fachhochschulen einzubringen.
Von der Nostrifizierung ist die EU-EWR-Anerkennung (+Schweiz) zu unterscheiden, mit welcher Ausbildungen aus EU-EWR-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Für die EU-EWR-Anerkennung ist nicht die Kollegiumsleitung einer Fachhochschule, sondern je nach Ausbildung eine andere Stelle zuständig. Besteht der Berufszugang ohnehin auf Grund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere den Anerkennungsrichtlinien innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz, ist eine Nostrifizierung nicht zwingend erforderlich und deswegen nicht möglich.
Welche Stelle für die Anerkennung Ihrer im Ausland absolvierten Ausbildung zuständig ist, kann unter www.berufsanerkennung.at abgefragt werden.
Nähere Informationen zur Nostrifizierung an der FH St. Pölten:
Ablauf
Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse durch die Kollegiumsleitung der FH St. Pölten
Antrag
Wenn Sie Ihren im Ausland erworbenen Studienabschluss nostrifizieren lassen möchten, senden Sie bitte Ihren vollständigen Antrag an
Fachhochschule St. Pölten GmbH
Campus-Platz 1
A-3100 St. Pölten
z. H. Kollegiumsleitung
Ermittlungsverfahren
Die Kollegiumsleitung hat nach einem entsprechenden Antrag in einem Ermittlungsverfahren zu prüfen (z. B. durch Stichprobentests, Sachverständige, etc.), ob das ausländische Studium der Antragsteller*in hinsichtlich
- der Anforderungen,
- des Gesamtumfanges sowie
- der Studieninhalte
so aufgebaut ist, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Fachhochschul-Studiengang als gleichwertig anzusehen ist.
Ergänzungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen)
Sofern die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen (> 75 % Übereinstimmung), hat die Antragsteller*in das Recht, diese von der Kollegiumsleitung bekanntgegebenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen als außerordentliche Student*in im Rahmen eines privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses zu absolvieren (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen).
Bescheid
Nach erfolgreicher Absolvierung der bekanntgegebenen Lehrveranstaltungen wird der Nostrifizierungsbescheid seitens der Kollegiumsleitung erlassen.
Wenn eine Nostrifizierung wegen der zu großen Unterschiede zum österreichischen Studium nicht möglich ist (< 75 % Übereinstimmung), steht eine Bewerbung um einen Studienplatz als ordentliche Student*in offen. Nach positiv absolviertem Aufnahmeverfahren und Zulassung besteht die Möglichkeit um Anerkennung von einzelnen Prüfungen des ausländischen Studiums als gleichwertig mit den entsprechenden Prüfungen des österreichischen Studiums anzusuchen.
Nostrifizierungstaxe, Studienbeitrag und ÖH-Beitrag
Die Taxe für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses beträgt EUR 150,00 und ist im Voraus zu entrichten. Sie verfällt, wenn der Antrag auf Nostrifizierung abgewiesen oder zurückgezogen wird.
Hinsichtlich des für die Absolvierung von bekanntgegebenen Ergänzungen zu zahlenden Studienbeitrages setzen sich bitte mit dem jeweiligen Studiengangssekretariat in Verbindung.
Der ÖH-Beitrag beträgt derzeit EUR 24,70.
Bitte beachten Sie zudem etwaige Kosten für erforderliche Übersetzungen.
Ausländerbeschäftigung
Bitte beachten Sie, dass ein Nostrifizierungsbescheid nicht die nach den Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer*innen allfällig erforderlichen Bewilligungen ersetzt.
Links
Offene Fragen?
Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ zur Nostrifizierung (PDF)