Projekt „Berufsgesetz für Sozialarbeiter*innen“
Diskussion mit Bundesminister Johannes Rauch
Studierende des Masterstudiums Soziale Arbeit der Fachhochschule St. Pölten waren letzte Woche zu Gast bei Johannes Rauch, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Sie präsentierten gemeinsam mit den Dozent*innen Johanna Hefel und Christoph Redelsteiner vorläufige Ergebnisse ihres Masterprojekts „Berufsgesetz Sozialarbeiter*in“.
Master-Projekt zu Gesetzesinhalten
Im Rahmen ihres Masterprojekts „Berufsgesetz Sozialarbeiter*in“ forschten die Studierenden in den Themenkreisen: „Inhaltliche Aspekte – internationale Modelle“, „Sozialarbeiter*in als Gesundheitsberuf“ und „Öffentlichkeitsarbeit“.
Primäre Argumente für das Gesetz sind Qualitätssicherung sowie Schutz der Nutzer*innen und der Profession. Mögliche Kernpunkte eines Gesetzes sind
- Schutz des Berufstitels,
- Tätigkeitsbereiche,
- Rechte der Nutzer*innen,
- Beschwerde- und Kontrollmodalitäten,
- Dokumentation,
- Gesundheitsberuf,
- Berufsregister
- Verschwiegenheitsregeln,
- verpflichtende Fortbildung / Rezertifizierung,
- Durchlässigkeit aus und zu anderen Sozial- und Gesundheitsberufen,
- Beschwerdestelle für Nutzer*innen,
- Kerncurriculum und
- freiberufliche Tätigkeit.
Bundesminister Rauch zeigte sich sehr interessiert und bedankte sich für die umfangreiche und engagierte Arbeit der Studierenden.
Außerdem befasste sich eine Gruppe von 32 Studierenden in der Lehrveranstaltung Qualitätssicherung und strategische Planung unter der Leitung von Christoph Redelsteiner mit dem Stimmungsbild zum Berufsgesetz in der politischen Landschaft. Sie informierten Stakeholder in den Bundesländern sowie im National- und Bundesrat, holten Stellungnahmen ein und sensibilisierten für das Berufsgesetz.
Einen Überblick über geäußerte wesentliche Vorteile und Sorgen das Berufsgesetz betreffend diskutierten sie mit Minister Rauch, der selbst Sozialarbeiter ist.
Berufsgesetz als vorbildliche Lösung
„Als international vorbildliche Lösung hat sich das Berufsgesetz aus Israel dargestellt. Es regelt Zugang zum Beruf, Registrierung, persönliche und gesundheitliche Anforderungen an Sozialarbeiter*innen, Berufsgeheimnis, Verschwiegenheit, Offenlegung von Informationen, Qualifikationen, Supervision, Disziplinarvergehen und -verfahren, strafrechtliche Bestimmungen, Bindung an Berufsethik“, sagt Christoph Redelsteiner, Leiter des Masterstudiums Soziale Arbeit an der FH St. Pölten
Sozialarbeiter*innen können in Israel auch Sachverständigenstatus in den Bereichen Familie, Kinder & Jugendliche, ältere Menschen, Justiz / Bewährungshilfe, behinderte Menschen, Gesundheit, Gemeinwesen und Mental Health erreichen. Ein eigener Rat für Sozialarbeit steht als Beratungs- und Disziplinarebene zur Verfügung.
In Österreich ist ein Berufsgesetz für Sozialarbeiter*innen Teil des Regierungsprogrammes. Ziel ist die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern.