Fachliche Zugangsvoraussetzungen Bachelor/Master

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Bachelorstudiengänge

Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Bachelorstudiengang ist

  1. die allgemeine Universitätsreife oder
  2. eine einschlägige berufliche Qualifikation

1. Allgemeine Universitätsreife

wird nachgewiesen durch:

  • eine österreichische Reifeprüfung (AHS, BHS, Berufsreifeprüfung, nostrifiziertes Zeugnis) oder
  • eine Studienberechtigungsprüfung für die relevante Studienrichtung oder
  • ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis (Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) oder
  • ein International Baccalaureat (IB) Diploma oder Europäisches Abiturzeugnis oder
  • ein Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Österreichische Reifeprüfung (AHS, BHS)

Die Reife- und Diplomprüfung ist nach dem Drei-Säulen-Modell aufgebaut: einer schriftlichen „vorwissenschaftlichen Arbeit“ (AHS) bzw. Diplomarbeit (BHS), standardisierten schriftlichen Klausuren und aus mündlichen Prüfungen.

Berufsreifeprüfung

Die mit der Berufsreifeprüfung (BRP) erworbenen Berechtigungen entsprechen jenen der Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura). Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Fachhochschulen. Die BRP besteht aus drei Hauptfächern (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) und einer Prüfung im Fachbereich.

Studienberechtigungsprüfung

Die allgemeine Universitätsreife kann auch mit einem für den jeweiligen FH-Studiengang in Frage kommenden Studienberechtigungsprüfungszeugnis einer Universität, Fachhochschule oder einer pädagogischen Hochschule nachgewiesen werden. Planen Sie eine Studienberechtigungsprüfung einer bestimmten Studiengruppe abzulegen, um anschließend an der Fachhochschule St. Pölten zu studieren, setzen Sie sich bitte vorab mit dem jeweiligen Studiengangssekretariat in Verbindung.

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Gleichwertiges ausländisches Zeugnis

Durch Vorlage eines ausländischen Zeugnisses, das einem der genannten österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung, einer Nostrifizierung oder der Entscheidung der jeweiligen FH-Studiengangsleitung im Einzelfall gleichwertig ist, kann die allgemeine Universitätsreife ebenso nachgewiesen werden.

International Baccalaureat (IB) Diploma oder Europäisches Abiturzeugnis

a) International Baccalaureat (IB) Diploma

Ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ (http://www.ibo.org) erworbenes „IB Diploma“ ist für die Zulassung zum einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang als ausländisches Reifezeugnis anzusehen und gilt als Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Näheres siehe BMBWF IB-Empfehlung 2006).

b) Europäisches Abiturzeugnis

Ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (BGBl. III Nr. 173/2005) ist als ausländisches Reifezeugnis anzusehen und gilt als ein Nachweis der allgemeinen Universitätsreife.

Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

Diese Bildungseinrichtung führt Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durch, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne des Fachhochschul-Studiengesetzes voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.

2. Einschlägige berufliche Qualifikation (Lehre, BMS) mit Zusatzprüfungen

Voraussetzung ist die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Lehrberufs oder einer entsprechenden berufsbildenden mittleren Schule bzw. der Nachweis sonstiger facheinschlägiger Berufspraxis sowie die Ablegung der angegebenen Zusatzprüfungen. Die Überprüfung der Facheinschlägigkeit sowie die Festlegung der erforderlichen Zusatzprüfungen erfolgt durch die Studiengangsleitung.

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Masterstudiengänge

Fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist

  1. ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder
  2. der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS und sechs Semester.

Eine anerkannte inländische oder ausländische postsekundäre Bildungseinrichtung ist eine Bildungseinrichtung, die Studien im Ausmaß von mindestens sechs Semestern durchführt, bei denen die Zulassung die allgemeine Universitätsreife im Sinne dieses Bundesgesetzes voraussetzt und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Ergänzungsprüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.

Zugangsvoraussetzungen Unterrichtssprache

Alle Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ihre Sprachkenntnisse in Deutsch belegen (min. Level B2).

Ausnahmen:

  • zusätzlich zu Deutsch Level B2 auch mindestens Englisch Level B2 (Englisch Level C1 wird empfohlen): Master-Studiengang Digital Healthcare
  • nur Englisch Level B2 (Unterrichtssprache Englisch): Bachelor-Studiengang Creative Computing, Master-Studiengang Cyber Security and Resilience, Master-Studiengang Digital Innovation and Research, Master-Studiengang Interactive Technologies (Masterklasse Mobile), Master-Studiengang Digital Media Production (Masterklasse 3D Audio & Sound Design), Master-Studiengang Gamified Reality Applications for Real-world Challenges and Experiences, Master-Studiengang Citizen-Centered Digital Health and Social Care

Vorbereitende Brückenkurse

In Brückenkursen können Studienanfänger*innen aus Bachelor- oder Masterstudien sich fehlende Grundkenntnisse aneignen, wie z. B.  in Programmieren. 

Zum Angebot der Brückenkurse