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Studie: Sustainable Advisory Boards

ESG-Qualifikation wird zur Kernkompetenz
Klimawandel, Ressourcenknappheit und Biodiversität stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, für deren Bewältigung profunde ESG-Qualifikation gefragt ist. Dabei werden auch Aufsichtsräte verstärkt in die Pflicht genommen. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt von Aufsichtsratsgremien ESG-Qualifikationen sowie ihre Offenlegung. Aber auch ESG-Rating Agenturen, Analysten und Investoren erwarten von Aufsichtsräten belastbare ESG-Kompetenzprofile.
Aufsichtsräte im Fokus
Der Master-Studiengang Digital Business Communications und Embera Partners beleuchten vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Aufsichtsräte und ihre ESG-Kompetenzen, und untersuchen, inwieweit börsennotierte Unternehmen im DACH-Raum den Erwartungen gerecht werden. Dafür haben sie sich von September 2024 bis Januar 2025 mit diesem für Unternehmen erfolgsentscheidenden Thema auseinandergesetzt.
Zielsetzung der Studie
Vor diesem Hintergrund adressiert die Studie die folgenden Fragen:
- Wie wird Nachhaltigkeitskompetenz in diesem Kontext von unterschiedlichen Stakeholdern definiert und welche Qualifikationsanforderungen werden an Aufsichtsräte konkret gestellt?
- Inwieweit werden ESG-/Nachhaltigkeitskompetenzen der Aufsichtsräte in den aktuell publizierten Informationen der Unternehmen offengelegt und kann damit den gesetzlichen Anforderungen entsprochen werden?
- Inwiefern sind die offengelegten Informationen zu den ESG-Qualifikationen von Aufsichtsräten hinsichtlich ihrer Transparenz, Glaubwürdigkeit und Relevanz für Stakeholder ausreichend?
- Inwieweit wird von den Unternehmen die Qualifizierung der Aufsichtsräte als Teil der Strategie hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen sichergestellt?
Nachhaltige Unternehmensführung braucht ESG-Kompetenz
Aufsichtsräte in Österreich und Deutschland tragen bereits seit 2017 durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Verantwortung für die Plausibilitätsprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Doch die Anforderungen steigen rasant: Änderungen in den Corporate Governance Kodizes, wachsender Druck von institutionellen Investoren und Rating-Agenturen sowie die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärfen die Pflichten erheblich und die Aufgaben des Aufsichtsrates gehen bereits weit über die Nachhaltigkeitsberichtsprüfung hinaus. ESG-Kompetenz ist auch für Aufsichtsratsmitglieder längst kein Nice-to-have mehr – sie entscheidet darüber, ob Unternehmen den steigenden regulatorischen und marktwirtschaftlichen Erwartungen standhalten.
Neues Rollenverständnis der Aufsichtsräte in Bezug auf Nachhaltigkeit
Konkret obliegt etwa die Überwachung des Berichterstattungsprozesses und der externen Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Aufsichtsrat. Ebenso ist der Aufsichtsrat künftig für das auf Nachhaltigkeit gerichtete Risikomanagement und das Risikokontrollsystem des Unternehmens verantwortlich. Nicht zuletzt muss sich der Aufsichtsrat das Ergebnis der Prüfung berichten lassen und dieses selbst in der Hauptversammlung präsentieren – wohl in der Erwartung, darauf basierend entsprechende strategische Maßnahmen – auch hinsichtlich Umwelt, Soziales und Unternehmensführungsthemen – einzuleiten. Soll das Vergütungssystem von Vorständen börsennotierter Unternehmen an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden, werden auch hier die Aufsichtsräte über ein passendes Modell entscheiden müssen.
ESG-Qualifikation bei Neubesetzungen von Aufsichtsräten von Bedeutung
Unternehmen werden bei Besetzungen des Prüfungsausschusses oder eines Nachhaltigkeits- oder ESG-Ausschusses also auf die entsprechende Qualifikation der Mitglieder achten müssen. Diese Änderungen erfordern entsprechende Nachhaltigkeitskompetenzen und -fähigkeiten des Aufsichtsrats und damit ein neues Rollenverständnis in Bezug auf Nachhaltigkeit, das gemäß der CSRD auch nach außen hin dargestellt werden soll. Die Aufsichtsräte werden sich ein ESG-Kompetenzprofil aneignen, eine konstante Qualifizierung nachweisen und diese auch offenlegen müssen.
Allerdings: Qualifikation ist zu wenig – auch auf die Kommunikation kommt es an
Ob Aufsichtsräte über die geforderte ESG-Qualifikation verfügen, können Stakeholder nur anhand der von Unternehmen veröffentlichten Informationen beurteilen. Investoren, Rating Agenturen, Analysten, Banken, aber auch (potenzielle) Mitarbeitende, Kunden oder Lieferanten informieren sich – auch in diesem Kontext – in erster Linie über Corporate Websites und Social Media Kanäle. Ausgehend von dieser Outside-In-Perspektive wurden diese beiden Quellen im Hinblick darauf untersucht, inwieweit sie über die ESG-Qualifikation der Aufsichtsräte der Unternehmen Auskunft geben.
Studienfokus- und design
Die Studie beleuchtet in einem multimethodischen Ansatz:
- welche Anforderungen an ESG-Kompetenzen von Aufsichtsgremien gestellt werden – dafür wurden Regularien (Corporate Governance Kodices, die CSRD und die EU-Taxonomie) sowie Statements der vier größten ESG-Rating-Agenturen (MSCI, ISS, Sustainalytics, S&P Global) und Corporate Governance Ratings (ISS, Glass Lewis) mittels einer Dokumentenanalyse durchleuchtet.
- wie Unternehmen die ESG-Kompetenzen ihrer Aufsichtsräte nach außen kommunizieren – ausgehend von Outside-In-Perspektive und einem zunehmend digitalen Informationsverhalten wurden von 80 börsennotierten Unternehmen (DAX: 40, ATX: 20, SMI: 20) auf Corporate Websites und LinkedIn veröffentlichte Informationen zu insgesamt 1.064 Aufsichtsratsmitgliedern ausgewertet. Infolge lag der Fokus auf der Analyse der Lebensläufe von Aufsichtsräten mit ESG-Verantwortung (z. B. Mitgliedern in ESG-Ausschüssen). Von diesen 622 Aufsichtsräten konnten in 544 Fällen (89%) die Lebensläufe im Hinblick auf die ausgewiesene ESG-Qualifikation gescreent werden.
- inwieweit die aktuellen ESG-Qualifikation der Aufsichtsräte als ausreichend wahrgenommen werden und welche ESG-Qualifizierungsstrategien Unternehmen verfolgen - dafür wurden qualitative Interviews mit Investoren, Wirtschaftsprüfern, Analysten und Aufsichtsratsmitgliedern geführt.
Mehrwert für die Praxis
Aufsichtsräte mit fundierten ESG-Kompetenzen treffen kompetentere Entscheidungen für langfristiges Wachstum und sind besser in der Lage, Risiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu erkennen und zu adressieren. Diese Kompetenzen werden berechtigterweise von unterschiedlichen Stakeholdern gefordert.
Die von uns erarbeitete ESG-Kompetenzmatrix gibt einen Überblick darüber, welche konkreten Anforderungen die Regularien und Rating-Agenturen an Aufsichtsräte stellen. Gleichzeitig kann sie dazu genutzt werden, das ESG-Kompetenzprofil ihrer Aufsichtsgremien systematisch abzubilden und bei der Neubesetzung des Aufsichtsrates als Orientierungshilfe dienen.
Die Ergebnisse zeigen aber auch, wo Handlungsbedarf in Bezug auf die Kommunikation der ESG-Kompetenzen von Aufsichtsräten besteht und wie gute Aufsichtsratskommunikation aussehen kann. Die gewonnenen Erkenntnisse unterstützen Unternehmen dabei, sich frühzeitig auf regulatorische Anforderungen vorzubereiten und ihre Aufsichtsratskommunikation transparenter und effektiver zu gestalten.
Webinar mit Expert*innen
Die Ergebnisse der Studie werden am 22. Mai 2025 um 16:00 bis 17:30 in unserem Webinar vorgestellt und mit renommierten Expert*innen diskutiert. Wir freuen uns auf:
- DI Maria Patek MBA (Aufsichtsrätin bei der EVN AG, zuständig für ESG)
- Dr. Stefan Merl (Director of Sustainability Services bei PwC)
Weitere Informationen und den Link zur Teilnahme finden Sie auf der Event-Website
Projektleitung & Coaching
Das Projekt wird vonseiten der FH St. Pölten von Monika-Kovarova-Simecek und Viktoria Leitner geleitet. Irmgard Wetzstein unterstützte das Projekt als Coach mit ihrer Kommunikationsexpertise, Nicole Lettner brachte als Coach ihr Wissen im Bereich Personalentwicklung ein. Seitens Embera Partners wird das Projekt von Andreas Posavac, Michael Oplustil und George Carswell fachlich unterstützt.
Über Embera Partners
Embera Partners ist ein spezialisiertes, führendes Investoren- und Kapitalmarkt Beratungsunternehmen, das die gesamte Wertschöpfungskette der Finanzberatung, Investor Relations, Corporate Governance und Nachhaltigkeit (ESG) sowie M&A und Finanzkommunikation abdeckt.
Das Projekt wird unterstützt von der Wiener Börse, dem Circle of Investor Relations Austria (CIRA), dem Deutschem Investor Relations Verband (DIRK) sowie dem Center for Corporate Reporting (CCR).
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