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- Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen
Kosten, Studienbeihilfe und Förderungen
Kosten des Studiums
Folgende Kosten fallen bei Bachelor- und Masterstudien an der Fachhochschule St. Pölten an:
- Studienbeitrag: EUR 363,36 pro Semester1
- ÖH-Beitrag: EUR 24,70 pro Semester
- Bachelor: EUR 150,- (Kopierbeitrag), EUR 30,- (Gebühr Campus Card)
- Master: EUR 100,- (Kopierbeitrag), EUR 20,- (Gebühr Campus Card)
1 Ausnahme: Studierende aus Drittstaaten
Von Studierenden aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende gemäß § 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 verfügen und die keine Staatsangehörige der EWR Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz oder Angehörige einer Personengruppe gemäß § 1 Personengruppenverordnung 2014 – PersGV 2014, BGBl. II Nr. 340/2013 sind, dürfen kostendeckende Beiträge eingehoben werden. Entsprechend dieser Ermächtigung wird von Drittstaaten ein Studienbeitrag von EUR 1.500,00 + ÖH-Beitrag eingehoben. Ausnahme: Studierenden aus der Ukraine wird der Studienbeitrag ab dem Sommersemester 2022 erlassen.
Für Studierende, die über einen anderen Aufenthaltstitel (z. B. „Daueraufenthalt – EU“, „Familienangehörige*r“, „Rot-Weiß-Rot-Karte“, Rot-Weiß-Rot-Karte plus“, etc. ) verfügen, beträgt der Studienbeitrag pro Semester EUR 363,36. Der Aufenthaltstitel muss nachgewiesen werden, indem dieser in der Online-Bewerbung hochgeladen wird.
Bitte beachten Sie außerdem: Von Studierenden aus Drittstaaten heben wir eine Kaution von EUR 200,– ein. Für nähere Infos dazu scrollen Sie bitte nach unten.
Abhängig vom Studiengang ist mit Kosten für
- erforderliche persönliche Lehrmittel (z. B. Fachliteratur)
- ergänzende Lehrveranstaltungen (z. B. Exkursionen, Studienreisen, Freifächer)
- Konferenz- und Tagungsbesuchen
zu rechnen.
Die Kosten der Weiterbildungs-Angebote finden Sie beim jeweiligen Hochschullehrgang.
Weitere Kostenpunkte
- Wohnmöglichkeit in St. Pölten ab EUR 250,– pro Monat
- Essen und Trinken: ca. EUR 250,– pro Monat
- Optional bietet die FH St. Pölten auch noch ein Sportprogramm an
- Mitgliedschaft FH Sportverein EUR 15,– pro Semester
- Pro Sportart zwischen EUR 15,– und EUR 50,– pro Semester
Erleichterungen für Bewerber*innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft
Für das Sommersemester 2023 bzw. Wintersemester 2023/24 ergeben sich folgende Erleichterungen für Bewerber*innen mit Staatsbürgerschaft sowie Zugangsvoraussetzungen aus der Ukraine:
- Erlass der Studiengebühr in der Höhe von EUR 1.500,-
- Erlass der Kaution in Höhe von EUR 200,– für die Überprüfung der Unterlagen
- Fehlender Deutschnachweis B2 – bei vorhandenen Deutschkenntnissen können diese auch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens geprüft werden
- Der Nachweis über einen aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich muss bis zu Beginn des Studiums vorliegen.
- Liegt ein in Österreich ausgestellter gültiger Aufenthaltstitel „Vertriebene“ vor, gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen anstatt der Fristen für Angehörige aus Drittstaaten.
Allgemeine Stipendien und finanzielle Unterstützung
Studienbeihilfe, Selbsterhalterstipendium
Die Studienbeihilfebehörde bietet Infos, Beratung und Service zu Stipendien, Beihilfen, Studieren mit Kind, Studieren im Ausland, etc.
AK Niederösterreich-Bildungsbeihilfen
Informationen und Beratung zu Förderungen für Studierende, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Studienberechtigungs-, Berufsreifeprüfungen etc.
NÖ Top Stipendien
Studierenden an Fachhochschulen oder Universitäten stehen viele verschiedene Förderschienen für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.
Förderungen des Landes NÖ
Stipendien und Beihilfen in Niederösterreich für Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfungen, Studierende, etc.
Hochschulatlas NÖ
Informationen über das Studienangebot in Niederösterreich.
Familienbeihilfe
Beihilfe für Studierende bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres.
Förderungen für Personen mit Migrationshintergrund
Mit seinen Stipendien unterstützt der Österreichische Integrationsfonds Organisationen und Talente mit Migrationshintergrund in verschiedenen Bereichen.
Förderungen für Studierende mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung
Körperliche oder psychische Beeinträchtigungen im Ausmaß von mindestens 50 Prozent verlängern die Anspruchsdauer der Studienförderung.
Leistungsstipendium der FH St. Pölten
Leistungsstipendien werden nach Kriterien des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für herausragende Leistungen im Studium vergeben. Diese werden von den Studiengängen ausgeschrieben. Detailinformationen dazu bekommen Sie im jeweiligen Studiengangssekretariat.
- Ausschreibung Leistungsstipendien 2023/24 (PDF)
- Weitere Informationen: bmbwf.gv.at
Zusätzliches Leistungsstipendium für internationale Regelstudierende mit erhöhtem Studienbeitrag (Drittstaatenangehörige)
Tuition Fee Waiver für die Studiengänge Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research
- In den Studiengängen Creative Computing, Cyber Security and Resilience und Digital Innovation and Research erhalten die besten 20 % der Studierenden jedes Semesters eine Rückerstattung der erhöhten Studiengebühr.
- Sollten mehrere Studierende den gleichen Notendurchschnitt aufweisen, wird der Betrag entsprechend aufgeteilt.
- Einreichfrist: 01.10.–30.11. einmal jährlich für Winter- und Sommersemester, die Rückerstattung erfolgt pro Semester
- Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:
- Bachelor Creative Computing: Anna Lettner-Seisl, E: anna.lettner-seisl@fhstp.ac.at
- Master Cyber Security and Resilience sowie Master Digital Innovation and Research: Barbara Friedl, barbara.friedl@fhstp.ac.at
Förderstipendien Studiengänge Medientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies
An ausgewählte Projektteams aus den Studiengängen Medientechnik, Digital Design, Digital Media Production und Interactive Technologies werden jedes Semester Förderstipendien vergeben. Das Department Medien und Digitale Technologien unterstützt somit die Realisierung der studentischen Projekte finanziell und mit der Zurverfügungstellung von Equipment.
Detailinformationen dazu bekommen Sie im Studiengangssekretariat:
- Brigitte Hagenauer, MA Departmentassistentin
- E-Mail: brigitte.hagenauer@fhstp.ac.at
NÖ Bonus – Semesterticket
Zuschuss zu den Fahrtkosten von max. EUR 100,– pro Semester
ÖH – Sozialfonds
Für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Unterstützung aus diesem Sozialfonds zu erhalten.
Städte und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden vergeben an Studierende, die ihren Hauptwohnsitz dort gemeldet haben, Stipendien.
Weitere Informationen: Stadt - oder Gemeindeamt bzw. Magistrat
Studienabschluss-Stipendium (SAS)
Das Studienabschluss-Stipendium können Studierende, die berufstätig waren und die ihr Studienziel fast erreicht haben, in Anspruch nehmen.
Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
Das Komme-Was-Wolle Darlehen für Aus- und Weiterbildung
Das s Bauspardarlehen für Aus- und Weiterbildung verschafft finanziellen Spielraum.
Antrag auf Erlass/Rückerstattung
Ein Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen ist unter bestimmten Umständen möglich. Dazu zählen unter anderem:
- ein festgestellter Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent (im Falle eines ordentlichen Studiums),
- länger andauernde (schwere) Erkrankung, die ein weiteres Studium nicht möglich macht,
- Schwangerschaft,
- Privatkonkurs,
- sonstige unvorhersehbare gleichartige Gründe wie z. B. Pflegebedarf von nahen Angehörigen.
Der Antrag kann zusammen mit entsprechenden Nachweisen beim CSC gestellt werden.
Antrag auf Erlass/Rückerstattung von Studienbeiträgen und Teilnahmebeträgen (Download PDF)
Berufsbegleitendes Studium
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz ist ein Angebot für Arbeitnehmer*innen, sich zum Zweck einer Aus- oder Weiterbildung für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne dass das Dienstverhältnis aufgelöst werden muss.
Freistellung gegen Entfall der Bezüge
Für Arbeitnehmer*innen in privatrechtlichen Dienstverhältnissen.
Mehr Infos: Zuständige, regionale AMS-Geschäftsstelle
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit ermöglicht Arbeitnehmer*innen, Ihre Dienstzeit zum Zweck der Aus- und Weiterbildung zu reduzieren.
Weiterbildung
Steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten als Werbungskosten
Ausbildungskosten können im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Fort- oder Ausbildung im verwandten Beruf gemacht wird oder eine umfassende Umschulung darstellt.
Auch Arbeitslosengeldbezieher*innen können Aus- und Fortbildungskosten bzw. Umschulungskosten steuerlich absetzen.
Absetzbar sind folgende Kosten:
- Eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. anteilige PC-Nutzung, etc.)
- Fahrtkosten
- Allenfalls Taggelder (für die ersten fünf Tage, falls der Kurs nicht am Wohnort bzw. Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten
Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in welchem diese bezahlt wurden. Es kann jedoch nur die Differenz der Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungskosten beantragt werden, welche sich der Höhe der Beiträge abzüglich aller Förderungen ergibt.
NÖ Bildungsförderung NEU
Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft; Arbeitnehmer*innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; Arbeitnehmer*innen, die Weiterbildungsgeld beziehen; Wiedereinsteiger*innen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben und öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung
- Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Niederösterreich
- Berufsspezifische Weiterbildung bei einem zertifizierten oder anerkannten Bildungsträger
- Mindestens 75 % Anwesenheit bei der Weiterbildung oder ein positiver Abschluss
- Monatliches Bruttoeinkommen darf die Höchstgrenze nicht übersteigen
- Es werden nur persönlich entstandene Kosten abzüglich Dienstgeber oder sonstiger Zuschüsse gefördert.
- Während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens EUR 2.500,– Förderung in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. 30 % werden nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung überwiesen und 70 % nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. des positiven Abschlusses.
Bildungsteilzeit
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin beschäftigt
- Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Herabsetzung der Arbeitszeit von mindestens 25% und maximal 50%
- Dienstverhältnis muss trotz der Herabsetzung der Arbeitszeit mindestens zehn Wochenstunden betragen
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zehn Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungsteilzeit kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von 24 Monaten in Anspruch genommen werden, wobei es freisteht, wie die 24 Monate aufgeteilt werden. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt EUR 0,82 pro jede Stunde, welche von der Arbeitnehmer*in reduziert wird. Das Bildungsteilzeitgeld wird vom AMS ausbezahlt.
Bildungskarenz
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate bei der selben Arbeitgeber*in beschäftigt
- Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld
- Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens zwanzig Wochenstunden oder eine vergleichbare zeitliche Belastung sein
Die Bildungskarenz kann über einem Zeitraum von vier Jahren im Ausmaß von mindestens zwei bis längstens 12 Monaten in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer*innen können diese 12 Monate Bildungskarenz auf einmal oder in Teilen vereinbaren, wobei die Dauer eines Teiles mindestens 2 Monate betragen muss. Die oben genannte vierjährige Rahmenfrist beginnt mit dem Antritt der Bildungskarenz bzw. des ersten Teiles der Bildungskarenz zu laufen.
Stipendienstellen anderer Bundesländer
Informieren Sie sich bei den Stipendienstellen in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.
Auslandsstudium
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über häufig genutzte Fördermöglichkeiten für Auslandsstudienaufenthalte.
Erasmus+ Förderung
(Allgemeines zu Auslandsstudium, Blended Intensive Programmes & Auslandspraktikum)
Für folgende Mobilitäten können Studierende eine Erasmus+ Förderung erhalten:
- Auslandsstudium (Langzeitmobilität): 1 Semester an einer Erasmus Partnerhochschule
- Kurzzeitmobilität: 5-30 Tage im Kontext eines Blended Intensive Programmes an einer Erasmus Partnerhochschule
- Praktikum im europäischen Ausland. Studierende und Graduierte können ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum während des Studiums machen oder an ihren Studienabschluss anschließen.
Erasmus+ Programmländer
Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Erasmus+ Partnerländer
Alle anderen Länder gelten als Erasmus+ Partnerländer.
Ab 1. Juni 2023 gilt auch Großbritannien als Erasmus+ Partnerland.
Erasmus+ Mittel für Mobilitäten in Erasmus+ Partnerländer sind begrenzt, da nur ein kleiner Teil des Gesamtbudgets für Mobilitäten in Nicht-Programmländer vorgesehen ist.
Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Auslandsstudiums an einer Partnerhochschule in einem der Erasmus+ Partnerländer können nur dann absolviert werden, wenn eine Erasmus-Kooperation mit der jeweiligen Partnerhochschule vorliegt und noch ausreichende Erasmus+ Mittel für Mobilitäten in Partnerländer vorhanden sind. Die Höhe des Erasmus+ Zuschusses wird jährlich von der Österreichischen Nationalagentur festgesetzt und richtet sich nach den Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder. Die Beantragung und Auszahlung des Erasmus+ Zuschusses erfolgen über das FH-Service International Relations. Die Vergabe der Stipendien richtet sich nach der Verfügbarkeit der vorhandenen Erasmus+ Mittel.
Erasmus+ Zuschusshöhen
Jede*r Studierende kann pro Studienzyklus (Bachelor, Master) bis zu 12 Monate lang für Studienaufenthalte (Lang- und Kurzzeitmobilitäten) und/oder Praktika mit Erasmus+ gefördert werden. Dementsprechend sind grundsätzlich auch mehrere Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Studienzyklus möglich.
Detailinfos zu den Zuschusshöhen, sowie Prioritäten bei der Vergabe finden Sie in den eCampus-Kursen (Auslandsstudium, Blended Intensive Programmes und Auslandspraktikum).
Erasmus+ Top-ups: Zusätzlich können weitere finanzielle Förderungen beantragt werden:
- Green Travel: Reisekostenunterstützung für umweltfreundliches Reisen
- Fewer Opportunities für Studierende mit geringeren Chancen: Bitte beachten Sie, dass dieses Top-up nur einmal beantragt werden kann, auch wenn Sie in mehrere der genannten Gruppen fallen:
- Studierende mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden
- Studierende mit Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Studierende mit chronischer Krankheit, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
- Inklusionsunterstützung: Sollte das Top-up für Studierende mit geringeren Chancen nicht ausreichend sein, können Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit eine Inklusionsunterstützung beantragen.
Zusätzlich zur Erasmus+ Förderung bietet die Europäische Kommission kostenlose Online-Sprachtests und Sprachkurse für Erasmus-Studierende an, die dabei unterstützen sollen, die Sprachkenntnisse (Unterrichts- oder Arbeitssprache, Landessprache) zu verbessern.
Mehr Infos:
Erasmus+ Studienaufenthalt
Studierende, die ein Auslandsstudium an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen absolvieren, können eine Erasmus+ Förderung erhalten. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über das FH-Service International Relations.
Erasmus-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren. Free Movers und Studierende, die an Partnerhochschulen studieren, die nicht am Erasmus+ Programm teilnehmen, können keinen Erasmus+ Zuschuss beantragen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: Niamh Jones, International Relations
Weitere Infos: Outgoing Students > Erasmus/Joint Study
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIPs)
Studierende, die ein Blended Intensive Programme (BIP) an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen absolvieren, können um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über das FH-Service International Relations.
Erasmus-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren.
Informationen dazu, welche Blended Intensive Programmes im jeweiligen Studienjahr angeboten werden und ob jene für Ihren Studiengang passend sind, finden Sie am eCampus bzw. auf unserer BIP Website.
Aufenthaltsdauer: 5-30 Tage (physischer Aufenthalt) + virtueller Teil (beide Teile sind verpflichtend zu besuchen)
Wichtig: Blended Intensive Programmes, die von der FH St. Pölten gehostet (in-house) werden, sind nicht förderwürdig. Lokale Studierende sind dennoch herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
Information und Bewerbung: Andrea Steiner-Cardell, outgoingstudents@fhstp.ac.at
Weitere Infos:
Erasmus+ Praktikumsaufenthalt
Studierende, die ein Auslandpraktikum (Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum oder Graduiertenpraktikum) von mindestens 2 bis 12-monatiger Dauer im europäischen Ausland absolvieren, können im FH-Service International Relations um einen Erasmus+ Zuschuss ansuchen.
Mindestaufenthaltsdauer: 2 Monate
Information und Bewerbung: Andrea Steiner-Cardell, outgoingstudents@fhstp.ac.at
Weitere Infos: Auslandspraktikum
Swiss-European Mobility Programme
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum an einer Partnerhochschule)
Die Schweiz nimmt nicht am Erasmus-Programm teil. Studienaufenthalte von Studierenden österreichischer Hochschulen an den Schweizer Partnerhochschulen werden durch das "Swiss-European Mobility Programme" mit monatlich ca. CHF 2000,– pro Semester (Währungsrechner) gefördert. Praktika, die direkt an einer Schweizer Hochschule stattfinden, werden mit monatlich CHF 420,– (Währungsrechner) gefördert. Die Auszahlung dieser Stipendien erfolgt direkt über die Schweizer Hochschulen.
Auslandsbeihilfe für Studienbeihilfenbezieher*innen
(Auslandsstudium)
Studienbeihilfenbezieher*innen und Selbsterhalterstipendienbezieher*innen können bei Absolvierung eines Auslandssemesters "Auslandsbeihilfe" bei der Studienbeihilfenbehörde Wien beantragen.
Für die Beantragung der Auslandsbeihilfe füllen Sie
- das Formular "SB-AS1 (Antrag auf Auslandsbeihilfe)" der Studienbeihilfenbehörde aus und schicken es gemeinsam mit der
- "Bestätigung über die Absolvierung und Gleichwertigkeit eines Auslandsstudiums" (erhalten Sie vom FH-Service International Relations der FH St. Pölten)
an die Studienbeihilfenbehörde Wien.
Mehr Infos und Infos zur Höhe der Auslandsbeihilfe finden Sie hier.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Antritts ihres Auslandsaufenthalts erst im 3. Semester ihres Bachelorstudiums sind, können die Auslandsbeihilfe erst beantragen, sobald sie tatsächlich im 3. Semester ihres Studiums an der Fachhochschule inskribiert sind. Das Antragsformular für die Auslandsbeihilfe können diese Studierenden deshalb erst im September/Oktober an die Studienbeihilfenbehörde Wien schicken, da sonst der Antrag auf Auslandsbeihilfe seitens der Studienbeihilfenbehörde aus formalen Gründen abgelehnt werden muss.
Erasmus-Studierende können gleichzeitig Erasmus+ Zuschuss und Auslandsbeihilfe beziehen. Bei einer Statusänderung ist umgehend das FH Service International Relations per E-Mail zu informieren.
Nach Beendigung des Auslandsstudiums und erfolgter Anerkennung des Auslandszeugnisses an der FH St. Pölten muss das Formular "SB-AS2 (Studienerfolgsnachweis Auslandsstudium)" unterschrieben an die Studienbeihilfenbehörde Wien geschickt werden (spätestens innerhalb der Antragsfrist des folgenden Semesters, da sonst die Auslandsbeihilfe zurückgezahlt werden muss).
Auslandsstipendien der Bundesländer
Top-Auslandsstipendium des Landes Niederösterreich
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Das Land Niederösterreich vergibt Auslandsstipendien an FH-Studierende aller Studienrichtungen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz seit dem Stichtag 01.01.2017 durchgängig in Niederösterreich haben und ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Auslandsstudium oder -praktikum im Bachelor- bzw. Master-Erststudium absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung werden nicht gefördert.
Antragstellung ganzjährig ausschließlich nach dem Aufenthaltsende!
Frist: maximal drei Monate nach Beendigung des Aufenthaltes.
Weitere Topstipendien-Förderschienen für Auslandsaufenthalte:
- Kongress- und Konferenzteilnahme im Ausland (für Master-Studierende)
- Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
- Sonderstipendium Exzellenz für Studium und Forschungsaufenthalte im Ausland
- Bachelor-/Masterstudium im Ausland
- Auslandsaufenthalt währen des PhD-Studiums
ARGE Donauländer Stipendium
(Auslandsstudium, Auslandspraktikum & internationale Vorhaben)
Studierende können eine Förderung (bis zu EUR 1.000,–) für Auslandsaufenthalte im Kontext von Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Kultur und Verwaltung beantragen.
Gefördert werden In- und Outgoing Mobilitäten ab einer Dauer von ca. zwei Wochen bis max. sechs Monaten für Auslandsstudium, Auslandspraktikum und internationale Tätigkeiten in den oben genannten Bereichen. Stipendien können auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und des Hauptwohnsitzes in einer Mitgliedsregion der Arbeitsgemeinschaft Donauländer vergeben werden. Das Alterslimit liegt im Allgemeinen bei 35 Jahren.
Einreichfristen: 15. April und 15. September
Stipendien anderer Bundesländer
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Andere Bundesländer vergeben ebenfalls Stipendien an Studierende, die den Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben (z.B. Burgenland, Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg). Das Land Wien vergibt keine Stipendien. Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des OeAD.
Marshallplanstipendium für Technik-Studierende in den USA
(Auslandsstudium & Forschungsaufenthalte)
Technik-Studierende, die ein mindestens 3-monatiges anrechenbares Studium oder einen Forschungsaufenthalt an einer Universität/Forschungsinstitut in den USA absolvieren, können sich für ein Marshallplanstipendium bewerben.
- Höhe des Stipendiums: max. EUR 10.000,-
- Die Nominierung erfolgt im FH-Service International Relations. Vor der Nominierung müssen Studierende ein Forschungskonzept vorlegen.
Fristen für die Anmeldung und Einreichung des Research Papers beim FH-Service International Relations: 15. April (für Auslandsaufenthalte im Wintersemester), 15. Oktober (für Auslandsaufenthalte im Sommersemester).
Mehr Infos
E-Mail-Anfrage
Anleitung für die Bewerbung für ein Marshallplan-Stipendium: siehe eCampus.
FKTG-Stipendium für Studierende der Technik
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Fernseh- und Kinotechnische Gesellschaft e.V. (FKTG) in Berlin vergibt Auslandsstipendien für Auslandsaufenthalte zu Studien- und/oder Praktikumszwecken für bis zu 6 Monate, an Studierende der Ingenieurwissenschaften, des Wirtschaftsingenieurwesens und verwandter Naturwissenschaften, deren Arbeits- und Interessensschwerpunkt auf dem Gebiet der Technologien für elektronische Medien liegen. Die Höhe der Förderung, die bis zu EUR 3.000,- betragen kann, ergibt sich aus dem Aufenthaltszweck und der einzureichenden Kostenkalkulation und wird vom Vorstand der FKTG festgelegt.
Auslandsstipendium der Julius-Raab-Stiftung
(Auslandsstudium & Auslandspraktikum)
Die Auslandsförderung richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende an Hochschulen, sowie graduierte Akademiker*innen. Vorzugsweise werden jene Bereiche behandelt, die für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Die Förderung besteht mindestens für ein, maximal für zwei Semester und kann bis vier Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts beim Stipendienfonds beantragt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den budgetären Möglichkeiten der Julius-Raab-Stiftung und kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr beantragt werden.
Reisestipendien des Fördervereins der FH St. Pölten GmbH
(Auslandsstudium)
Der Förderverein der Fachhochschule St. Pölten GmbH vergibt Reisestipendien für Outgoing-Studierende, die im Rahmen des Joint Study Programms ein Auslandssemester an einer Partneruniversität außerhalb Europas (in Argentinien, China, Mexiko, Russland, Singapur, Südkorea und in den USA) absolvieren oder absolviert haben.
Anhand der Qualität der Bewerbungsdokumente entscheidet eine Jury, welche Studierenden ein Reisestipendium erhalten. Es werden jährlich 2-5 Reisekostenzuschüsse zu je EUR 1.000 vergeben.
Weitere Infos finden Sie im Study Abroad Handbook am eCampus.
Weitere Auslandsstipendien
Ansprechpartner: International Relations
Master- und Doktoratsstudien
Erhalt einer Studienbeihilfe
Die Kriterien für den Erhalt einer Studienbeihilfe für die weiterführenden Master- bzw. Doktoratsstudien sind zum Teil etwas anders als zu Studienbeginn (Bachelor- oder Diplomstudien). Hier finden Sie die wesentlichen Sonderregelungen für Master- und Doktoratsstudien kompakt zusammengefasst.
AK Niederösterreich Förderung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten
Studierende an Fachhochschulen, Universitäten und Pädagogischen Hochschulen können um eine Förderung ihrer Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit bei der AK Niederösterreich ansuchen.
NÖ Sozialstipendien
Studierende an Fachhochschulen und Universitäten, die eine soziale Bedürftigkeit aufweisen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, stehen verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Infos zu den NÖ Sozialstipendien
Johann-Böhm-Fonds
Der Johann-Böhm-Fonds will Forschungsthemen fördern, die für die Arbeitnehmer*innen-Vertretung relevant sind. Der ÖGB vergibt pro Jahr Stipendien, die je nach Art der wissenschaftlichen Fokussierung mit bis zu EUR 5.000,– dotiert sind.
netidee.at
netidee ist Österreichs größte Internetförderaktion, die von der Internet Privatstiftung Austria (IPA) finanziert wird. Die Stiftung setzt sich für Transparenz, Freiheit und gesellschaftlichen Mehrwert im Internet ein und fördert Open Source bzw. Open Access/Creative Commons Vorhaben. Jährlich werden bis zu EUR 10.000,– an Studierende österreichischer Studienrichtungen für ihre Abschlussarbeiten zum Thema Internet vergeben (für Diplomarbeiten & Masterarbeiten EUR 5.000,–).
talent.awards
talent.awards bietet Studierenden, Absolvent*innen, Wissenschaftler*innen und Gründer*innen eine umfassende Auswahl an nationalen und internationalen Einreichmöglichkeiten zu Wettbewerben und Ausschreibungen.
Österreichischer Integrationsfonds-Forschungspreis
Mit der Vergabe des ÖIF Forschungspreises für abgeschlossene Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen im Bereich der Integration von Migrant*innen und Flüchtlingen zeichnet der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) gezielt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem gesellschaftlichen Kernthema aus.
ÖAW Stipendien
Diverse Förderungen für Dissertant*innen und junge Wissenschaftler*innen.
FH-Zulassungsprüfungen, Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung sowie Nostrifikationen
NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm Berufsreifeprüfung
Folgende Personengruppen werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert: vollversicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft und öffentlich Bedienstete sowie Wiedereinsteiger*innen ohne AMS-Bezug (Kinderbetreuungsgeldbezieher*innen, Personen nach der Elternkarenz).
Bildungsbonus Spezial - Berufsreifeprüfung
Gefördert wird die Absolvierung von Teilmodulen der Berufsreifeprüfung.
Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang
Gefördert wird der Besuch eines Vorbereitungskurses (mindestens 10 Übungseinheiten) für die Fachhochschule, ein Kolleg oder einen Aufbaulehrgang. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.
Nostrifikation, Anerkennung, Gleichhaltung
Gefördert werden Kosten, die für die Ausstellung eines Bescheides bzw. Gutachtens für Nostrifikationen, Nostrifizierungen, Anerkennungen und Gleichhaltungen (z.B. Verwaltungsgebühren etc.) angefallen sind. Für Mitglieder der AK Niederösterreich.
Förderungen der Gewerkschaft
Grundsätzlich wird berufsorientierte Weiterbildung gefördert. Jede Gewerkschaft hat unterschiedliche Richtlinien für den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme bzw. an welcher Bildungseinrichtung die Fortbildung absolviert wird.
Für Drittstaatenangehörige: Kaution für Prüfung der Dokumente
Betrifft Bewerbungen von Personen außerhalb des EU- bzw. EWR-Raumes
Bitte beachten Sie: Wir heben eine Kaution in Höhe von EUR 200,– ein von jenen Studienbewerber*innen,
- welche sowohl die Staatsbürgerschaft eines Drittstaates vorweisen,
- als auch die geforderten Zugangsvoraussetzungen in einem Drittstaat erworben haben.
Ablauf: Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung per E-Mail bzw. Message über die Onlinebewerbung. Erst nach vollständigem Eingang der Kaution werden Ihre Bewerbungsunterlagen durch uns geprüft.
Wichtig: Schicken Sie Ihre Onlinebewerbung rechtzeitig ab, um bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (28.02.) alle notwendigen Schritte abschließen zu können (inkl. Überweisung der Kaution). Wir empfehlen: mind. 2 Wochen vor Fristende.
Sehen Sie dazu auch unsere AGB betreffend Kaution (Download PDF)